Einführung in die Erfassung der Leistungen von Freiwilligen
Berichterstattung neues Landeskirchengesetz
Ab Januar 2020 müssen die Kirchgemeinden, Bezirke, Regionen und Landeskirchen die Leistungen der bei ihnen aktiven Freiwilligen erfassen. Zusammen mit dem kirchlichen Datenblatt wird die Eingabe der Erfassung an die Kantonalkirche im Januar 2021 erfolgen. Die Einführungsveranstaltung hat zum Ziel, möglichst früh Fragen und Unsicherheiten zu klären. Zudem sollen die Verantwortlichen der Kirchgemeinden und Bezirke das für sie passende Modell für die Erhebung finden, so dass die Erfassung möglichst reibungslos organisiert werden kann.
Inhalte
–– Wer hat welche Aufgaben bei der Erfassung der Leistungen von Freiwilligen
–– Wie kann die Erfassung in der Kirchgemeinde / im Bezirk / in der Region gut aufgegleist werden?
–– Wichtigste Fragen – Bearbeitung von praktischen Beispielen
Weitere Daten / Orte
22.01.2020, Altenbergstrasse 66, Bern
11.02.2020, Frutigenstrasse 22, Thun
13.02.2020, Melchnaustrasse 9, Langenthal
24.02.2020, Maison paroisse Tavannes, Tavannes (französisch) |